kosten

Meine Praxis ist eine Selbstzahlerpraxis, was bedeutet dass die Kosten der von mir angebotenen Beratungs-  und Therapiesitzungen in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Einige private Krankenversicherer erstatten Ihnen die Kosten für Therapiesitzungen, die unter dem Heilpraktikergesetz fallen. Fragen Sie nach bei Ihrem Versicherungsanbieter.

honorar

Psychologische Beratung:

Beratungsgespräch 60 Minuten: 85 Euro

Beratungsgespräch 90 Minuten: 110 Euro

Gesprächspsychotherapie:

Therapiesitzung von 50 Minuten: 80 Euro

Für Menschen mit einem nachweislich geringen Einkommen und für Studierende biete ich einen Sozialtarif. Sprechen Sie mich an.

Ein telefonisches Vorgespräch ist kostenlos.

warum selbst zahlen?

Es kann auch einige Vorteile für Sie haben, wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie (im Allgemeinen und nach dem Heilpraktikergesetz) selbst bezahlen:

  1. In aller Regel erhalten Sie als Selbstzahlende sofort oder sehr zeitnah einen Therapieplatz, da Sie beispielsweise nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse warten müssen.
  2. Freie Methodenwahl: Ihnen stehen hierbei deutlich mehr Methoden für eine psychotherapeutische Behandlung zur Verfügung als die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Verfahren. Ich bespreche vor Therapiebeginn mit Ihnen die Wirksamkeit einer Methode hinsichtlich der zu behandelnden Störung .
  3. Sie haben die freie Wahl der Dauer der einzelnen Therapiesitzungen, die nicht auf 50 Minuten beschränkt sein muss, sondern auch 75 oder 90 Minuten dauern kann, sowie der Anzahl und Häufigkeit der Therapiesitzungen. Sie alleine bestimmten also wie lange die Therapie dauert und wie intensiv diese sein soll.
  4. Der Start in eine Therapie wird nicht durch Bürokratie und Verwaltungsaufwand für die Beantragung einer Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erschwert.
  5. Wenn die Therapie selbst bezahlt wird, erfährt weder die Krankenkasse noch sonst jemanden davon. Es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben.
  6. Die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen auch steuerlich absetzbar.